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   BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02   

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BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02 (https://dejure.org/2003,4019)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2003 - VIII ZR 322/02 (https://dejure.org/2003,4019)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - VIII ZR 322/02 (https://dejure.org/2003,4019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien - Verpflichtung zum Abschluss eines Einspeisungsvertrages für Windenergie - Abnahme- und Vergütungspflicht von Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Zurückbehaltungsrecht wegen Anschlusskosten an ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2000; StrEG
    Verfassungsmäßigkeit des EEG; Stromeinspeisevertrag

  • Judicialis

    EEG § 3 Abs. 1; ; EEG § ... 11 Abs. 4; ; GWB § 103 a.F.; ; StrEG 1998 § 2; ; StrEG 1998 § 4 Abs. 2; ; StrEG 1998 § 4 Abs. 1; ; StrEG 1990 § 2; ; StrEG 1990 § 3; ; BGB § 242; ; BGB § 269; ; BGB § 275 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 448; ; BGB § 669; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 319 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 1998 § 2; EEG § 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, aus erneuerbarer Energie gewonnenen Strom zu festgelegten Mindestpreisen abzunehmen

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Abnahme- und Vergütungspflicht von Stromversorgungs-Unternehmen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Stromeinspeisung bei Windkraftanlagen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, aus erneuerbarer Energie gewonnenen Strom zu festgelegten Mindestpreisen abzunehmen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zu der Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, zu einem festgelegten Mindestpreisen abnehmen müssen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    a) Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 13. März 2001 (Rs C-379/98, Slg. I 2001, 2159 = ZIP 2001, 535) entschieden, daß eine Regelung, durch die private Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet werden, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Mindestpreisen abzunehmen, die über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert liegen, und durch die die sich aus dieser Verpflichtung ergebenden finanziellen Belastungen zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den privaten Betreibern der vorgelagerten Stromnetze aufgeteilt werden, keine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 92 Abs. 1 EGV (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 1 EGV) darstellt (EuGH aaO unter Tz. 54-67).

    Zur Begründung hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, die entsprechende Regelung in §§ 1 und 2 StrEG 1998 könne zwar potentiell den innergemeinschaftlichen Handel behindern, sei nach dem gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts aber unter anderem deshalb gerechtfertigt, weil nach Satz 3 des Art. 130r Abs. 2 Unterabs. 1 EGV (nach Änderung jetzt Art. 174 Abs. 2 Unterabs. 1 EGV) die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung anderer Ziele der Gemeinschaftspolitik zu berücksichtigen seien und in Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 3 der EG (Strom)Richtlinie 96/92 (ABl. 1997 Nr. L 27/20) die Mitgliedsstaaten ausdrücklich ermächtigt würden, der Elektrizitätserzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien Vorrang einzuräumen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2001 aaO unter Tz. 76, 77, 15 f.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Zwischen den belasteten Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den ihnen übertragenen Aufgaben war namentlich eine besondere Verantwortungsbeziehung anzunehmen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben zu rechtfertigen vermag (BVerfGE 75, 108, 159; 77, 308, 337; 81, 156, 197 f.; 85, 226, 236 f.).

    Eine solche Regelung verstößt jedenfalls für einen gewissen Zeitraum, innerhalb dessen der Gesetzgeber Erfahrungen sammeln darf, nicht von vorneherein gegen den Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 70, 1, 34; 75, 108, 162; 100, 138, 174; 101, 297, 309).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Dieser Eingriff in Form einer Berufsausübungsregelung (vgl. BVerfGE 7, 377) ist jedoch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 m.w.Nachw.) durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt gewesen.

    Zwischen den belasteten Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den ihnen übertragenen Aufgaben war namentlich eine besondere Verantwortungsbeziehung anzunehmen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben zu rechtfertigen vermag (BVerfGE 75, 108, 159; 77, 308, 337; 81, 156, 197 f.; 85, 226, 236 f.).

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Daher bedarf diese Frage im vorliegenden Zusammenhang keiner Entscheidung (vgl. dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 160/02, zur Veröffentlichung bestimmt, unter B. II.).
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Mangels anderweitiger Vereinbarung oblagen danach dem Stromerzeuger die Kosten zur Schaffung der für die Einspeisung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere der Verlegung von Kabeln bis zum Einspeisungsort (Senatsurteil vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 = NJW-RR 1994, 175 unter II. 1. b) zum StrEG 1990).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Dieser Eingriff in Form einer Berufsausübungsregelung (vgl. BVerfGE 7, 377) ist jedoch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 m.w.Nachw.) durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt gewesen.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Gemäß der oben zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Vergütungspflicht der Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach §§ 2 und 3 StrEG 1990 nicht an den Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 159, 179 ff.; 91, 186, 201 ff., jeweils m.w.Nachw.) für Sonderabgaben gelten, weil es an der dafür erforderlichen Aufkommenswirkung zugunsten der öffentlichen Hand gefehlt hat.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    bb) Die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 2 StrEG 1998 verstieß ebenso wie diese Pflicht nach der entsprechenden Bestimmung des StrEG 1990 (BGHZ aaO, 26 f.) auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 93, 319, 348 f.).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Eine solche Regelung verstößt jedenfalls für einen gewissen Zeitraum, innerhalb dessen der Gesetzgeber Erfahrungen sammeln darf, nicht von vorneherein gegen den Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 70, 1, 34; 75, 108, 162; 100, 138, 174; 101, 297, 309).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
    Eine solche Regelung verstößt jedenfalls für einen gewissen Zeitraum, innerhalb dessen der Gesetzgeber Erfahrungen sammeln darf, nicht von vorneherein gegen den Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 70, 1, 34; 75, 108, 162; 100, 138, 174; 101, 297, 309).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen

  • BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvL 12/95

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungswidrigkeit des

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